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AGB

Für fotografische Dienstleistungen von Lorenz-Gustav Kröger 

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über fotografische Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch eine anderweitige ausdrücklich bestätigte Vereinbarung (z. B. Terminbestätigung per E-Mail) zustande. Mit Auftragserteilung gelten diese AGB als anerkannt.

 

3. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.

 

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall Urheber der erstellten Lichtbilder gemäß §â€¯7 UrhG.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Verwendung. Eine Weitergabe an Dritte sowie jegliche kommerzielle Nutzung (z. B. für Werbung, Social Media mit gewerblichem Charakter, Veröffentlichungen) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die entstandenen Bildnisse im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Portfolio, Wettbewerbe) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich vor Vertragsschluss widersprochen hat.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt das jeweils individuell vereinbarte Honorar. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Soweit nicht anders vereinbart, ist das Honorar mit Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Projekten eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

 

6. Rücktritt / Stornierung

Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei

  • 6 bis 2 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

  • Bei Absage ab 24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % des Honorars

Bereits angefallene Kosten (z. B. Reisekosten, Mietgebühren) sind in vollem Umfang zu ersetzen.

 

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

Für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden (z. B. technische Defekte, Witterungseinflüsse, Datenverlust), wird keine Haftung übernommen.

 

8. Bildbearbeitung und Datenlieferung

Der Auftragnehmer wählt die zu bearbeitenden Bilddateien eigenständig aus. Die Bearbeitung erfolgt im eigenen Stil und Ermessen des Auftragnehmers. Rohdateien (RAWs) werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

Die Lieferung der finalen Bilder erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist in digitaler Form. Ein Anspruch auf physische Ausdrucke besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

 

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung sowie im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Weitere Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

 

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, eine rechtswirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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